| Name der Seite: | Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen |
| URL: | http://www.unikid.at/114.0.html |
| Stand: | 13.04.2013 |
Frauen, die geringfügig beschäftigt sind, können sich selbstversichern. Sind diese Arbeitnehmerinnen freiwillig krankenversichert, so haben sie auch Anspruch auf Wochengeld in der Höhe von EUR 7,42 pro Tag (Wert für 2007).
»Was bedeutet geringfügige Beschäftigung? Wie hoch ist die "Geringfügigkeitsgrenze"? Informationen auf help.gv.at
Wo
Das Wochengeld wird bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.
»siehe Kontakte
Formular für die Arbeits- und Entgeltbestätigung für die Wiener Gebietskrankenkasse
Formulare verschiedener Versicherungen (siehe rechte Seite)
Wichtig! Auf der Rückseite der Arbeits- und Entgeltsbestätigung muss der voraussichtliche Entbindungstag von der Ärztin bzw. vom Arzt bestätigt werden.
Wichtig! Bei Dienstnehmerinnen ist die Arbeits- und Entgeltsbestätigung auch vom Dienstgeber auszufertigen.