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Unselbstständig erwerbstätige Frauen

Die Höhe des Wochengeldes wird aus dem Durchschnitt des Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate berechnet. Während des Bezugs von Wochengeld ruht das Kinderbetreuungsgeld. Wenn das Wochengeld niedriger als das Kinderbetreuungsgeld ist, wird die Differenz ausbezahlt. Sonderzahlungen werden in Form eines Zuschlages zum Wochengeld abgegolten.


Wo

Das Wochengeld wird bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.

Unselbstständig erwerbstätige Frauen benötigen:

  • Arztbestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
  • Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Wochengeld (erhältlich bei der Krankenkasse)
  • "Mitteilung über den Leistungsanspruch" (ein Computerausdruck, der Beginn, Höhe und Ende des Anspruchs enthält), die Sie nur dann benötigen, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der achtwöchigen Schutzfrist Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld erhalten haben.

Formulare verschiedener Krankenversicherungen (siehe rechte Seite)


Wichtig! Auf der Rückseite der Arbeits- und Entgeltsbestätigung muss der voraussichtliche Entbindungstag von der Ärztin bzw. vom Arzt bestätigt werden.

Wichtig! Bei Dienstnehmerinnen ist die Arbeits- und Entgeltsbestätigung auch vom Dienstgeber auszufertigen.



Auf einen Blick

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