| Name der Seite: | Unselbstständig erwerbstätige Frauen |
| URL: | http://www.unikid.at/106.0.html |
| Stand: | 13.04.2013 |
Die Höhe des Wochengeldes wird aus dem Durchschnitt des Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate berechnet. Während des Bezugs von Wochengeld ruht das Kinderbetreuungsgeld. Wenn das Wochengeld niedriger als das Kinderbetreuungsgeld ist, wird die Differenz ausbezahlt. Sonderzahlungen werden in Form eines Zuschlages zum Wochengeld abgegolten.
Wo
Das Wochengeld wird bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.
Unselbstständig erwerbstätige Frauen benötigen:
Formulare verschiedener Krankenversicherungen (siehe rechte Seite)
Wichtig! Auf der Rückseite der Arbeits- und Entgeltsbestätigung muss der voraussichtliche Entbindungstag von der Ärztin bzw. vom Arzt bestätigt werden.
Wichtig! Bei Dienstnehmerinnen ist die Arbeits- und Entgeltsbestätigung auch vom Dienstgeber auszufertigen.