| Name der Seite: | Aktuelles |
| URL: | http://www.unikid.at/833.0.html |
| Stand: | 06.12.2011 |
STAND 1. JULI 2011 !!!
Das Budgetbegleitgesetz 2011, welches von der Bundesregierung beschlossen wurde, sieht folgende Änderungen ab 2011 vor:
Herabsetzung der Altershöchstgrenze bei der Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe soll ab 1. Juli 2011 nur noch bis zum 24. Lebensjahr gewährt werden (bisher bis zum 26. Lebensjahr).
Für folgende Personenkreise soll die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden:
- Mütter und Schwangere
- Personen, die den Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst absolvieren bzw. absolviert haben
- Erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden
- Studierende, deren Studium mindestens zehn Semester dauert
- Personen, die vor dem Studium eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben
Schulstarthilfe im September
Anstelle der Verdoppelung der Familienbeihilfe im September sollen ab dem Jahr 2011 für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren im September ein Schulstartgeld von jeweils 100 Euro ausbezahlt werden.
Entfall der Familienbeihilfe für Arbeitsuchende
Die Gewährung der Familienbeihilfe für drei Monate nach Beendigung der Berufsausbildung sowie für arbeitsuchende Kinder zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr soll ab 1. März 2011 entfallen.
Anhebung der Einkommensgrenze für Kinder
Die Höhe des Betrags, den ein volljähriges Kind dazuverdienen kann, ohne dass die Familienbeihilfe wegfällt, soll ab dem Jahr 2011 von derzeit 9.000 Euro pro Jahr auf 10.000 Euro pro Jahr angehoben werden.
Reduzierung des Mehrkindzuschlags
Ab dem Jahr 2011 soll der Mehrkindzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind auf 20 Euro pro Kind gesenkt werden.
Entfall des Selbstbehalts bei Schulbüchern
Die Bestimmungen über die Einhebung eines Selbstbehalts für alle Schulbücher entfallen ersatzlos.
Quelle: www.help.gv.at