Logo Unikid


Finanzielles » Bildungsförderung » Weiterbildung » Salzburger Bildungskonto

Salzburger Bildungskonto

Wer?
Als Arbeit suchend gemeldete WiedereinsteigerInnen, Personen ohne Studium oder Hochschulabschluss (es sei denn sie sind  WiedereinsteigerInnen), welche Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind, in Anspruch nehmen wollen.

Wie lange?
Ein bestimmter Betrag pro Person für den Zeitraum von vier Jahren kann auf einmal oder in Teilen in Anspruch genommen werden

Wie viel?
50% der Kurskosten, keine Fahrt-, Material- oder Unterkunftskosten
Maximal  830€ und maximal 50% der Kurskosten
Für die Vorbereitung auf die Werkmeister- Meister- oder Befähigungsprüfung bis zu 1.000€
Personen über 50 Jahre sowie Personen über 20 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung bis 1.250€

Antragstellung:
Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte seit mindestens 1 Jahr im Bundesland Salzburg
Die einzelne Bildungsmaßnahme muss mindestens 200€  kosten
Antragsformular mit Kopie von Rechnung, Einzahlungsbeleg und Meldezettel an das Referat Sozialplanung.

Kontakt:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 3/06 Sozialplanung
Fanny-von-Lehnert-Str. 1,  A-5010 Salzburg
Tel.: 0662 8042-3607 oder -3681
E-Mail: soziales(at)salzburg.gv.at

http://www.biber.salzburg.at/


Auf einen Blick

Hier finden Sie alle Betreuungseinrichtungen der Universitäten auf einen Klick:

Graz
Innsbruck
Klagenfurt
Krems
Linz
Salzburg
Wien