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Landeszuschuss für einen Familienurlaub

Wer?
Oberösterreichische Familien und alleinstehende Elternteile (österr. Staatsbürgerschaft) mit mindestens drei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird (bzw. mit zwei Kindern, wenn für eines die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird), sofern der Antragsteller mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt.

Wie lange?
Einmalzahlung

Wie viel?
Mind. 7 bis  max. 14 Tage Urlaub in einem Urlaubsort in Österreich für die ganze Familie.

Antragstellung:
Der Antrag ist bis drei Wochen vor Abreise mittels Formular an die Abteilung Jugendwohlfahrt zu richten. Nach dem Urlaub ist eine Bestätigung der Gemeinde des Urlaubsortes über Aufenthaltsdauer und  Aufenthaltsort an die Jugendwohlfahrt zu senden.

Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Jugendwohlfahrt
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-152 01
Fax (+43 732) 77 20-21 53 28
E-Mail: jw.post(at)ooe.gv.at

Antrag Familienurlaub
Aufenthaltsbestätigung

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OÖ Wintersportwoche

Wer wird gefördert?
Eltern, deren Kinder im Rahmen einer Wintersportwoche an einem mehrtägigen Schulschikurs in einem oberösterreichischen Schigebiet teilnehmen. 

Was wird gefördert?
Gutscheine für die kostenlose Liftkarte während des Schulschikurses.

Wie wird gefördert?
Das Land Oberösterreich stellt allen Schülerinnen und Schüler eine kostenlose Liftkarte zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass im Rahmen einer mehrtätigen Wintersportwoche (mindestens vier aufeinander folgende Schultage und ganztägig) der Schulschikurs in einem oberösterreichischen Schigebiet abgehalten wird.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der von der Schule namhaft gemachten Teilnehmer bekommen einen personifizierten Gutschein übermittelt, der eine kostenlose Liftkarte für die Dauer des Schulschikurses gewährleistet. Die Gutscheine werden an den Liftkassen im Schigebiet gegen die Liftkarten eingetauscht. Das Schigebiet verrechnet die eingelösten Gutscheine direkt mit dem Familienreferat des Landes Oberösterreich.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Anträge können von

  •  Schulen im Sinne des Schulorganisationsgesetzes (BGBL. Nr. 242/1962 i.d.g.F.) sowie der 
  • Land- und forstwirtschaftlichen Schulen, die in Oberösterreich ihren Standort haben,
    für Schulklassen bis zur 13. Schulstufe gestellt werden
  • Schulschikurs muss in einem oberösterreichischen Schigebiet stattfinden
  • Schulschikurs muss an mindestens vier aufeinander folgenden Schultagen und ganztägig stattfinden.


Abwicklung/Antragstellung

Der Antrag muss seitens der Schuldirektion mittels Online-Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat - spätestens sechs Wochen vor Antritt der Wintersportwoche gestellt werden.

Mehr Informationen hierzu finden Sie >>> HIER


Familienkarte

Wer?
Alle Familien, die für zumindest ein Kind Familienbeihilfe beziehen und ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben (Ausnahmen entnehmen Sie dem Antragsformular).

Wie lange?
Solange für mind. ein Kind die Familienbeihilfe gewährt wird

Wie viel?
Die Ausstellung der Karte ist kostenlos.
Die Familienkarte ist zugleich die ÖBB Vorteilscard Familie, somit können beide Vorteile genutzt werden.
Viele Vergünstigungen in verschiedenen oberösterreichischen Betrieben, kostenlose Zusendung des Oö. Familienjournals und kostenlose Kinderunfallversicherung bis zum Schuleintritt sowie  gratis Baby-Sitting.

Antragstellung:
Anträge erhalten Sie bei den Gemeindeämtern, Magistraten und den Personenkassen der ÖBB sowie bei den Informationsstellen des Landes (bei den Bezirkshauptmannschaften) und beim Familienreferat im Amt der Oö. Landesregierung. Jeder Elternteil erhält eine eigene Karte.

Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung
Familienreferat
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: 0732/7720-11550 und 16263
Fax: 0732/7720-216 455
E-Mail: familienreferat(at)ooe.gv.at

Mehr Informationen zur OÖ Familienkarte finde sie unter "familienkarte.at"

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OÖ Unfallversicherung für Haushalt und Familie

Wer?
Alle Mütter/Väter in Oberösterreich, die ein Kind betreuen.

Wie lange?
Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Weiterversicherung möglich bis zum 15. Lebensjahr des jüngsten Kindes.

Wie viel?
Bei Unfällen im Invaliditätsfall 18.500 €, bei Todesfall 7.500 € sowie Kostenbeitrag für eine Haushaltshilfe nach einem Unfall. Die Versicherungsprämie übernimmt das Land OÖ.

Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-11 831
Fax (+43 732) 77 20-21 16 39
E-Mail familienreferat(at)ooe.gv.at

Mehr Informationen hierzu finden Sie >>> HIER

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OÖ Kinderunfallversicherung

Wer wird gefördert?
Jedes Kind bis zum Schuleintritt. 


Was wird gefördert?

  • Dauernde Unfallinvalidität bis zu maximal 37.000 Euro
  • Unfalltod 6.000,- Euro
  • Unfallkosten bis zu 3.000,- Euro (Heil-, Rückhol- und Bergekosten, inkl. Hubschrauberbergung weltweit)
  • Begleitkosten bis zu 1.000,- Euro im Rahmen der Unfallkosten
  • Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose - bis zur vereinbarten einfachen Versicherungssumme
  • Unfalldeckung weltweit und rund um die Uhr
  • Die Versicherungsprämie übernimmt das Land Oberösterreich.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz der Familie in Oberösterreich
  • Das Kind muss in der Oö. Familienkarte eingetragen sein


Abwicklung/Antragstellung
Mittels eines formlosen Schreibens an das Familienreferat des Landes Oberösterreich - bitte sämtliche Unterlagen zum Unfall (Unfallbericht, Ambulanzbestätigung, Aufenthaltsbestätigung vom Krankenhaus, etc.) beilegen.

Mehr Information hierzu finden Sie >>> HIER


Begleitperson im Krankenhaus

Wer?
Eltern oder sonstige Personen, die ein Kind bei einem nötigen Krankenhausaufenthalt begleiten, und zwar unabhängig vom Alter des Kindes.  

Wie viel?
Die Begleitperson braucht für die Unterbringung und Verpflegung in der Krankenanstalt (egal ob in der allgemeinen Gebührenklasse oder in der Sonderklasse) nur einen Selbstbehalt von 5,10 Euro pro Aufenthaltstag bezahlen.

Antragstellung:
Familienbeihilfenbezug für mindestens ein Kind muss gegeben sein.
Die Krankenanstalten verrechnen die entstandenen Pflegegebühren direkt mit dem Land OÖ, somit erhalten Familien lediglich Rechnung und Zahlschein über den Selbstbehalt.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie >>> HIER

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Windelgutschein des Landes Oö

Wer?
In den meisten Gemeinden werden  Familien, die sich für den Ankauf von Mehrwegwindeln entscheiden, finanziell unterstützt.

Wie lange?
Einmalzahlung

Wie viel?
Der Gutscheinwert beträgt im Durchschnitt zwischen 100 und 150 €.
Bei Abholung des Windelgutscheines vom Gemeindeamt bzw. Magistrat
besteht die Möglichkeit, zwischen zwei Gutscheinvarianten zu wählen:
– ganze Variante: sieht den Kauf einer Wickelausstattung ab 254 € vor.
Von diesem Betrag wird der gesamte Gutscheinwert abgezogen;
– halbe Variante: sieht den Kauf einer Wickelausstattung ab 127 € vor.
In diesem Fall wird lediglich die Hälfte des Gutscheinwertes abgezogen.

Antragstellung:
Vorlage des Mutter-Kind-Passes vor der Geburt bzw. bei der Anmeldung
des Babys beim Gemeindeamt bzw. Magistrat.

Kontakt:
telefonisch beim Oö. Landesverband unter 0732/795303
oder auf der Homepage unter www.windelgutschein.at

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