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Schulbedarfsförderung

Wer?
Alle Eltern von Schülern, die in Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben und der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, auch wenn die Kinder die Schule in einem anderen Bundesland besuchen.

Wie lange?
Einmalzahlung

Wie viel?
Pro schulpflichtigem Kind 50€ einzulösen bis 10.10.2011

Antragstellung:
Die Anträge sind bis 10.9.2011 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bzw. Magistrat einzureichen.
Die geprüften und nummerierten Anträge werden über die Schulen an die Schüler verteilt.
Nach Überprüfung wird der Gutschein über das Amt der Kärntner Landesregierung versendet. Die Gutscheine werden dann in den Kärntner Handelsbetrieben eingelöst.

Kontakt: 
Amt der Kärntner Landesregierung
Abt. 4 - Kompetenzzentrum Soziales
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 536 14645
Tel.: 050 536 14646
E-Mail: servicestelle(/\t)ktn.gv.at


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