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Schulstartgeld

Wer?
Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.
Das Schulstartgeld wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Wie lange?
Einmalige Auszahlung

Wie viel?
100€

Antragstellung:
Der Antrag hat eine Bestätigung der Schulleitung zu enthalten, dass das Kind erstmals die erste Klasse Volksschule besucht.
Die Antragstellung muss durch Erziehungsberechtigte erfolgen und bis spätestens 28. Februar des laufenden Schuljahres beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingelangt sein.

Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat Familie und Konsumentenschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057-600/2675
Tel.: 057-600/2780 (L-Z) 
E-Mail: post.familie-konsumentenschutz(/\t)bgld.gv.at

Antragsformular Schulstartgeld (.doc)


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