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Kinderbetreuungsförderung

Wer?
Alle Familien, deren Kinder den Hauptwohnsitz im Burgenland haben und den Kindergarten das letzte Jahr vor Eintritt in die Volksschule besuchen.

Wie lange?
Einmalzahlung

Wie viel?
Einmalig 100€
Der Kindergartenzuschuss wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Antragstellung:
Der Kindergartenzuschuss kann nur einmal pro Kind beantragt werden. Der Antrag hat eine Bestätigung der Kindergartenleiterin zu enthalten, dass das Kind den Kindergarten das letzte Jahr vor Eintritt in die Volksschule besucht.
Die Antragstellung muss durch die Erziehungsberechtigte oder den Erziehungsberechtigten erfolgen und bis spätestens 28. Februar des laufenden Kindergartenjahres beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingelangt sein (Datum des Poststempels!).

Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat Familie und Konsumentenschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Kindergartenzuschuss (.doc) Antragsformular 

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Kinderbonus

Wer?
Für einkommensschwächere Familien mit Kindern von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr wird der Kinderbonus gewährt, sofern die Förderungsvoraussetzungen für den gesamten Förderungszeitraum vorliegen.

Wie lange?
Monatlich, für längstens 12 aufeinander folgende Monate

Wie viel?
Je nach Einkommen, zwischen 140€ und 190€

Antragstellung:
von der Geburt bis zum 30. Lebensmonat des Kindes

Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat Familie und Konsumentenschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600/2675 (A – K) bzw. 057-600/2780 (L – Z)
E-Mail: post.familie-konsumentenschutz(at)bgld.gv.at

 Informationen und Antragsformular 

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Kinderbetreuungsförderung

Wer?
Eltern mit Kindern zwischen dem 30. bis zum 36. Lebensmonat, die wieder in den Beruf einsteigen wollen und deshalb einen Krippenplatz oder eine Tagesmutter benötigen.

Wie lange?
Einmalzahlung, rückwirkend

Wie viel?
50% der monatlichen Unterbringungskosten - maximal 100€ pro Monat - auf die Dauer von maximal 6 Monaten
In den Monaten der Betreuung darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden.

Antragstellung:
31. – 42. Lebensmonat des Kindes
Besondere Voraussetzungen: Berufstätigkeit der Eltern; die Unterbringung in einem Kindergarten wäre nicht möglich.
Beizulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat Familie und Konsumentenschutz
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600/2675 (A – K) bzw. 057-600/2780 (L – Z)
E-Mail: post.familie-konsumentenschutz(at)bgld.gv.at

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