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Kinderzuschuss des Landes Steiermark

Wer?
Den Kinderzuschuss erhalten Elternteile (auch Adoptiv- bzw. Pflegeelternteile) für ihre Kinder nach der Geburt des Kindes,  wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Eltern müssen mit Kind im gemeinsamen Haushalt leben, der Hauptwohnsitz in der Steiermark liegen und Familienbeihilfe für das Kind bezogen werden.

Wie lange?
Ab der Geburt 12 Monate lang

Wie viel?
145,35€  monatlich
 
Antragstellung:
Der Antrag ist beim Gemeinde-, Bezirks- bzw. Stadtamt oder direkt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes einzubringen.

Kontakt:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 6A
Förderungsmanagement
Tel. 0316/877-3919
Fax: 0316/877-3924
E-Mail: fa6a-fam(/\t)stmk.gv.at

Informationen unter: http://www.steiermark.at/referat-ffg


Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark

Wer?
Alle Kinder, die eine Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Kinderhäuser, Tagesmütter) besuchen.

Wie lange?
Ab dem 3. Lebensjahr bis zum Erreichen der Schulpflicht, sowohl für Halbtages- als auch für Ganztages-Betreuung

Wie viel?
Das kostenlose Angebot gilt für das Bildungs- und Betreuungsangebot.
Kostenbeiträge für Verpflegung, Bastelmaterial, Exkursionen, Ausflüge und dergleichen sind nicht inbegriffen.

Kontakt:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA6B Pflichtschulen und Kinderbetreuung
Stempfergasse 4, 8010 Graz
E-Mail: fa6b(at)stmk.gv.at
Tel.: 0316/877-3264

Web: Referat Familie 

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