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Einmalige Hilfe für werdende Mütter

Werdende Mütter, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, könne eine einmalige Hilfe von 600 € beantragen. Neben einer umfassenden Beratung durch Diplom-SozialarbeiterInnen werden auch die finanziellen Verhältnisse erhoben. Ist der verbleibende Lebensunterhalt gleich beziehungsweise geringer als ein fiktiver Sozialhilfeanspruch kann ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag und die Auszahlung der Unterstützung erfolgt ca. 12 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.

Mehr Informationen zu Antragstellung & Kontakt mit den Zuständigen Behörden finden Sie >>> HIER


Einmalige Hilfe nach der Geburt in Ausnahmefällen

Eine einmalige Unterstützung nach der Geburt - innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes - kann nach eingehender Abklärung in Ausnahmefällen in Höhe von 400 € gewährt werden.

Ausnahmefälle könne sein: Mutter ohne Ansprüche auf Familienleistungen oder Sozialhilfe: zum Beispiel Asylwerberinnen, ausländische Studentinnen.

Mehr Informationen zu Antragstellung und Kontakt mit den zuständigen Behörden finden Sie >>> HIER

 


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