| Name der Seite: | Förderungen in Oberösterreich |
| URL: | http://www.unikid.at/486.0.html?&L=0 |
| Stand: | 13.04.2013 |
Wer?
Jene, die das Angebot des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen. Der Kinderbetreuungsbonus wird ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und ist auf EU Inländer beschränkt.
Wie lange?
Mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres.
Die Auszahlung erfolgt jährlich.
Wie viel?
Der OÖ Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro Kind 700€. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen.
Antragstellung:
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.
Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung
Familienreferat Direktion Bildung u. Gesellschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: 0732/7720-11192
Fax: 0732/7720-211639
E-Mail: familienreferat(at)ooe.gv.at
weitere Informationen
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wer?
Den Mutter-Kind-Zuschuss erhält ein Elternteil (Adoptivelternteile, Pflegeelternteile), wenn sowohl dieser als auch das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben.
Wie lange?
Einmalzahlung in 2 Teilbeträgen
Wie viel?
Der Mutter-Kind-Zuschuss beträgt 370€ insgesamt, 1x 185€ werden mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes ausbezahlt, 1x 185€ mit dem Nachweis der letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (zwischen 60. und 72. Lebensmonat) überwiesen.
Antragstellung:
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2. bzw. 5. Lebensjahres des Kindes gestellt werden.
Das Originalantragsformular ist bei Ihrer/Ihrem praktischen Ärztin/Arzt oder Kinderärztin/Kinderarzt erhältlich.
Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Kennwort: Mutter-Kind-Zuschuss
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-142 01
Fax (+43 732) 77 20-21 43 55
E-Mail ges.post(at)ooe.gv.at
Details dazu, auch unter der Info-Hotline: (+43 732) 77 20-149 10.