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Tagesbetreuungsförderung

Wer?
Eltern, die ihr Kind in einer Tagesbetreuungseinrichtung betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zu den Betreuungskosten.

Wie lange?
Für Kinder bis 6 Jahren
Max. 160 Stunden im Monat (Vollzeitbetreuung). Bei einer anderen Betreuungsdauer erfolgt eine aliquote Berechnung des Betreuungsbeitrages.

Wie viel?
Die Höhe des Zuschusses wird individuell berechnet.

Antragstellung:
Online-Antrag zum Ausfüllen; der Antrag liegt auch auf allen Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften auf.

Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung
Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
E-Mail: familienreferat(at)noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005
Fax: 02742/9005-13335

Betreuungseinrichtungen unter: http://www.kinderbetreuung.at

Zum Antrag


Tagesmütter/-väter Förderung

Wer?
Eltern, die ihr Kind von einer Tagesmutter bzw. Tagesvater betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zu den Betreuungskosten. Im Betreuungsbeitrag sind die Verpflegungskosten nicht inbegriffen.

Wie lange?
Die maximale Betreuungszeit (Vollzeitbetreuung) sind 160 Stunden im Monat. Bei einer anderen Betreuungsdauer erfolgt eine aliquote Berechnung des Betreuungsbeitrages.

Wie viel?
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Betreuungsbeitrag (bis zu maximal 330 Euro pro Kind und Monat) und dem zumutbaren Familienbeitrag.
Der zumutbare Familienbeitrag wird mittels dem Gewichteten Pro-Kopf-Einkommens und dem Familieneinkommen berechnet.

Antragstellung:
Online-Antrag zum downloaden und Ausdrucken; Anträge sind auch bei den untengenannten Trägerorganisationen erhältlich.

Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung
Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
E-Mail: familienreferat(at)noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005
Fax: 02742/9005-13335

NÖ Hilfswerk
     Ferstlergasse 4
     3100 St. Pölten
     Tel.: 02742/249-1403

 NÖ Volkshilfe
      Grazer Straße 49-51
       2700 Wr. Neustadt
       Tel.: 02622/82200

Kath. Familienverband der Diözese St. Pölten
     Schreinergasse 1
     3100 St. Pölten
     Tel.: 02742/354 203

Caritas der Diözese St. Pölten
     Dr. Karl Rennerpromenade 12
     3100 St. Pölten
     Tel.: 02742/84 162 60

Sonnenkinder
     Verein "Tagesmütter-Initiative Sonnenkinder"
     Johann Strauß-Gasse 30
     2700 Wr. Neustadt
     Tel.: 0650/7750007

kids' care
     Trägerverein der NÖ Tagesmütter
     Kastelicgasse 2
     3100 St. Pölten
     Tel.: 02742/2255-500

Zum Antrag

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Förderung zur Nachmittagsbetreuung

Wer?
Eltern, die ihr Kind auch am Nachmittag im Kindergarten betreuen lassen, bekommen unter Berücksichtigung des Familieneinkommens einen Zuschuss zum Kostenbeitrag.

Wie lange?
Die Förderung kann immer nur für das laufende Kindergartenjahr oder das vergangene Kindergartenjahr bis 31.12. gewährt werden. Für die Betreuung während der Kindergartenferien ist die Förderung gesondert zu beantragen.
Die Nachmittagsbetreuung muss im Zeitraum zwischen 13.00 und 17.00 stattfinden.

Wie viel?
Die Höhe der Förderung ist vom Familieneinkommen abhängig.

Antragstellung:
Der Antrag ist in den NÖ Landeskindergärten, in den Gemeindeämtern sowie online erhältlich.

Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung
Familienreferat
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
E-Mail: familienreferat(at)noel.gv.at
Tel: 02742/9005-1-9005
Fax: 02742/9005-13335

Aktionsteam Nachmittagsbetreuung - Antrag

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Kinderbetreuungszuschuss

Wer?
Zuschuss für die Kinderbetreuung jener Kinder, die im Alter von 2 1/2 bis 3 Jahren keinen Kindergartenplatz erhalten haben.

Wie lange?
Vom vollendeten 30. Lebensmonat bis zum vollendeten 36. Lebensmonat.

Wie viel?
1.200 € in zwei Teilbeträgen

Mehr Informatione zu Antragstellung und Kontakt mit den zuständige Behörden finden Sie >>> HIER


Kinderbetreuungstransportkostenzuschuss

Wer?
Für Familien mit Hauptwohnsitz in NÖ oder Gemeinden, die Kinder selbst befördern oder die jemand mit der Beförderung der Kinder beauftragt. Es müssen Kosten für den Transport entstehen. Die Förderung wird nur für Transporte in den für das Kind nächstgelegenen NÖ Landeskindergarten gewährt. Wird von einer Gemeinde ein Kindergartenbus zur Verfügung gestellt, ist dieser auf jeden Fall zu benutzen.

  • Förderung ab dem 5. Gesamtkilometer möglich
  • maximal 20 Gesamtkilometer pro Kalenderjahr
  • monatliches Familien-Nettoeinkommen max. 1.850 € (plus 350 € für jedes weitere Kind)
  • monatliches Familien-Nettoeinkommen für Alleinerzieher max. 1.550 € (plus 350 € für jedes weitere Kind)

Mehr Informatione zu Antragstellung und Kontakt mit den zuständige Behörden finden Sie >>> HIERhttp://noe.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Kindergartentransport.html


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