| Name der Seite: | Karenz |
| URL: | http://www.unikid.at/251.0.html |
| Stand: | 31.08.2011 |
Mütter und Väter haben das Recht, sich nach Ablauf des Mutterschutzes von der Arbeit freizustellen, also in Elternkarenz zu gehen. Während der Karenz erhalten Sie keinen Lohn und kein Gehalt.
» Informationen zu Mutterschutz
» Informationen zu Väterkarenz
» Informationen zu Teilkarenz
» Informationen zu Familienhospizkarenz
Wer
Karenz kann sowohl vom Vater, als auch von der Mutter in Anspruch genommen werden. Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter), wobei jeder Teil mindestens drei Monate zu betragen hat.
Wann
Elternkarenz dauert mindestens 3 Monate, während der Karenz besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Die Karenz beginnt in der Regel nach Ablauf der Schutzfrist und endet spätestens mit dem zweiten Geburtstag des Kindes.
Wohin
Eine Karenz im Anschluss an die Schutzfrist ist von der Mutter innerhalb dieser Frist, vom Vater spätestens acht Wochen nach der Geburt dem/der jeweiligen Arbeitgeber/in bekannt zu geben.
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Jener Elternteil, der im Anschluss an einen Karenzteil des anderen Elternteils einen Karenzteil in Anspruch nimmt, hat dies spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Karenzteiles dem/der Arbeitgeber/in bekannt zu geben.
Gesetzestexte:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend:
Elternkarenz ist im Mutterschutzgesetz (MschG) und im Väterkarenzgesetz (VKG) geregelt.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Das informiert ausführlich zum Thema Elternkarenz.
Arbeiterkammer-Portal
Das Arbeiterkammer-Portal informiert über Regelungen und Formen der Karenz.
Dort finden Sie auch die Broschüre "Mutterschutz und Elternkarenz" (Aktualisierte Neuauflage 2006) zum Download.
Help.gv.at
Der "Amtshelfer für Österreich" berät unter der Rubrik "Karenz".
Frauenratgeberin
Die Frauenratgeberin des Bundeskanzleramtes informiert ausführlich unter dem Stichwort 'Elternkarenz'.
Seit 1990 haben nicht nur Mütter, sondern auch Väter Anspruch auf Karenz. Im Väter-Karenzgesetz (VKG) ist dieser Anspruch festgehalten und ausgeführt.
Gesetzestext:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
...hier können Sie sich den genauen Wortlaut des "Bundesgesetz, mit dem Karenz für Väter geschaffen wird" herunterladen (BGBl. I Nr. 124/2004)
Weitere Informationen:
Frauenratgeberin
Unter dem Stichwort "Väterkarenz" informiert die Frauenratgeberin des Bundeskanzleramtes.
Zur Pflege sterbender Angehöriger bzw. schwerst erkrankter Kinder haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitsstunden zu reduzieren, die Arbeitszeit zu verändern oder sich völlig karenzieren zu lassen (Dienstfreistellung).
Die Familienhospizkarenz gibt es seit dem Jahr 2002, im Jänner 2006 traten neue Änderungen in Kraft.
Gesetzestext:
Die Familienhospitzkarenz ist im "Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetz" (AVRAG) geregelt.
Weitere Informationen:
Arbeiterkammer-Portal
Auf mehreren Seiten bietet das Arbeiterkammer-Portal die wichtigsten Fakten zum Thema "Familienhospizkarenz" an.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Das bmask informiert auf einer eigenen Seite zum Thema Familienhospizkarenz
Folder zum Download
kostenlosen Hotlines zur persönlichen Beratung: 0800 20 16 22 (Pflegetelefon)
Help.gv.at
Der "offizielle Amtshelfer Österreichs" hat die wichtigsten Informationen zum Thema Familienhospizkarenz" auf einer Seite zusammengefasst.
Frauenratgeberin
Die Web-Plattform des Bundeskanzleramtes informiert unter dem Stichwort "Familienhospizkarenz".
Österreichische Sozialversicherung
Unter "Familienhospizkarenz" stehen nicht nur umfassende Informationen, sondern auch Formulare zum Download zur Verfügung.