| Name der Seite: | Zeitplan |
| URL: | http://www.unikid.at/218.0.html?&L=1 |
| Stand: | 13.04.2013 |
Ab Kenntnis der Schwangerschaft:
Schwangere haben, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist, die/den DienstgeberIn davon zu unterrichten und den voraussichtlichen Geburtstermin zu melden. Dies muss erfolgen, damit die Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmerin eintreten können. Danach beginnen die Rechte nach dem Mutterschutzgesetz.
Sie müssen eine ärztliche Bescheinigung vorweisen.
Ab der 12. Schwangerschaftswoche:
Die 1. Mutter-Kind-Pass Untersuchung sollte ab der 12. Schwangerschaftswoche stattfinden.
13. – 14. Schwangerschaftswoche:
Jetzt kann eine Spezialultraschalluntersuchung durchgeführt werden, bei der die Dicke der Nackenfalte gemessen wird.
18. - 20. Schwangerschaftswoche:
Zeit für die 2. Mutter-Kind-Pass Untersuchung.
Falls der Arzt / die Ärztin bei der Untersuchung einen neuen Geburtstermin errechnen sollte, müssen Sie den korrigierten Termin dem/der ArbeitgeberIn melden.
Bis zur 24. Schwangerschaftswoche:
Sie sollten sich in der Entbindungsklinik Ihrer Wahl oder bei einer Hebamme (bei Hausgeburt) anmelden.
25. Schwangerschaftswoche:
Zeit für die 3. Mutter-Kind-Pass Untersuchung.
12 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin:
Der/die ArbeitgeberIn sollte über den Beginn des Mutterschutzes informiert werden.
Vor Beginn des Mutterschutzes:
Der Antrag auf Wochengeld muss vor Beginn des Mutterschutzes bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.
Erforderliche Dokumente: Ärztliches Zeugnis, Entgeltbestätigung
(Achtung: Auszahlung des Wochengeldes erfolgt 4 Wochen nach Mutterschutzbeginn)
8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin:
Der Mutterschutz beginnt. Werdende Mütter dürfen in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und bis zu einem Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist mindestens zwölf Wochen.
30. – 31. Schwangerschaftswoche:
Zeit für die 4. Mutter-Kind-Pass Untersuchung.
35. – 37. Schwangerschaftswoche:
Zeit für die 5. Mutter-Kind-Pass Untersuchung.
Universitäre Regelung der BEURLAUBUNG vom Studium
Antragsfrist für die Beurlaubung vom Studium können Sie bei der Zulassungsstelle Ihrer Universität erfragen.
» Weitere Informationen bietet die Webseite Help.gv.at des Bundeskanzleramts.